Finanzielle Förderung von Weiterbildungen
Dank verschiedener Kostenträger bzw. Fördermöglichkeiten können Sie bares Geld sparen – bis hin zu den vollen Lehrgangskosten. Kostenträger/Förderer sind z. B. die Agenturen für Arbeit, Jobcenter und die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Für Berufstätige bietet das so genannte "Aufstiegs-BAföG" erhebliche Einsparpotenziale - genauso wie die Möglichkeit, Kosten für Weiterbildungen steuerlich abzusetzen.
Unsere Weiterbildungen sind über die genannten Wege förderfähig. Wir sind ein nach AZAV* zertifizierter Weiterbildungsträger. "AZAV-zertifiziert“ bedeutet, dass ComFair und unsere Angebote nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) offiziell zugelassen sind. So wird sichergestellt, dass unsere Angebote im Bereich der Arbeitsförderung qualitativ hochwertig und normkonform durchgeführt werden.
Das alles wird von der Bundesagentur für Arbeit überwacht. Gleichzeitig ist diese Zertifizierung Voraussetzung dafür, dass Bildungsangebote/Qualifizierungen über einen Bildungsgutschein gefördert werden können.
*Zertifizierungsstelle: HZA Hanseatische Zertifizierungsagentur GmbH
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) der Deutsche Rentenversicherungen (DRV)
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) der Deutschen Rentenversicherung unterstützen Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine berufliche Perspektive benötigen. Ziel ist es, die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, die Sicherung des Arbeitsplatzes oder eine berufliche Neuorientierung zu ermöglichen.
Typische geförderte Maßnahmen sind:
- berufliche Weiterbildungen und Qualifizierungen
- Umschulungen
- Eignungs- und Arbeitserprobungen
- Trainingsmaßnahmen zur beruflichen Orientierung
- Unterstützungsangebote für Menschen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen
Wer kann LTA erhalten?
Versicherte, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Einschränkungen ihren bisherigen Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben können. Oft reichen bereits ärztliche Atteste oder längere Krankheitszeiten als Grundlage.
Mit LTA fungiert die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger für eine Qualifizierung oder Umschulung. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können die Kosten für Unterkunft, Kinderbetreuung oder arbeitsplatzbezogene Hilfsmittel übernommen werden.
Der Bildungsgutschein der Arbeitsagenturen und Jobcenter
Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist eine der bekanntesten Fördermöglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung. Er wird ausgestellt, wenn eine Qualifizierung notwendig ist, um die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern, Arbeitslosigkeit zu beenden oder einen neuen beruflichen Weg einzuschlagen.
Mit einem Bildungsgutschein werden gefördert:
- zertifizierte Weiterbildungen und Kurse
- Umschulungen
- Qualifizierungen zur Anpassung an den Arbeitsmarkt
- Maßnahmen zur beruflichen Orientierung
Vorteile für Teilnehmende:
- vollständige Übernahme der Weiterbildungskosten
- zusätzliche Unterstützung wie Fahrtkosten
- berufliche Wiedereingliederung mit persönlicher Beratung
Aufstiegs-BAföG
Die berufliche Weiterbildung ist der Schlüssel zu neuen Karriereschritten, höherer Qualifikation und besseren Zukunftsaussichten. Mit dem Aufstiegs‑BAföG unterstützt die NBank Fachkräfte in Niedersachsen und Bremen, die sich gezielt weiterqualifizieren möchten – unabhängig von Branche, Alter oder Einkommen. Die Förderung ermöglicht es, berufsbegleitende oder vollzeitliche Fortbildungen finanziell deutlich leichter zu stemmen.
Das Aufstiegs‑BAföG – basierend auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – ist eines der attraktivsten Förderprogramme für berufliche Weiterbildungen in Deutschland. Das Förderprogramm unterstützt alle Fortbildungen, die auf eine öffentlich‑rechtliche Prüfung vorbereitet werden – so zum Beispiel die berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB). Das Aufstiegs‑BAföG übernimmt die tatsächlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, kombiniert aus Zuschuss und Darlehen. Je nach Maßnahme sind erhebliche Teile sogar erlassfähig, wenn die Abschlussprüfung bestanden wird.
Zur Zielgruppe gehören u. a. Fachkräfte aus dem Sozial‑ und Gesundheitswesen sowie pädagogische Berufsfelder – also genau die Personen, die sich für die gFAB‑Fortbildung qualifizieren möchten.
- Einkommens- und vermögensunabhängig
- Zuschüsse zum Lebensunterhalt (bei Vollzeit) sind nicht rückzahlbar
- Keine Sicherheiten erforderlich
- Möglichkeit auf Darlehenserlass nach erfolgreichem Abschluss
Informationen zur Förderung und Hinweise zur Antragsstellung finden Sie hier: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Aufstiegs-BAf%C3%B6G.html