Finanzielle Förderung von Weiterbildungen

Dank verschiedener Kostenträger bzw. Fördermöglichkeiten können Sie bares Geld sparen – bis hin zu den vollen Lehrgangskosten. Kostenträger/Förderer sind z. B. die Agenturen für Arbeit, Jobcenter und die Deutsche Rentenversicherung. Für Berufstätige bieten das so genannte "Aufstiegs-BAföG" und das Förderprogramm "WiN - Weiterbildung in Niedersachsen" (ab Mai 2019) erhebliche Einsparpotenziale - genauso wie die Möglichkeit, Kosten für Weiterbildungen steuerlich abzusetzen.

Für unsere Weiterbildungen auf Fachwirt/in-Niveau können Sie ebenso einen Zuschuss für Ihre Maßnahme (bei bestehen der Prüfung bis zu 75% der Kosten) und einen Vollzuschuss für Unterhaltskosten durch das "Aufstiegs-BAföG" erhalten.

Einen guten Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und -Bedingungen finden Sie im "Ratgeber Finanzierung von Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung" der Seite Barkreditcheck.de

 

 

Berufliche Rehabilitation durch Rentenversicherungsträger

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bieten die Rentenversicherungsträger, sofern Sie die Voraussetzung erfüllen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehört auch die Finanzierung von Weiterbildungskosten. So soll ein Verbleib im Berufsleben dauerhaft gesichert werden. Ansprechpartner ist der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger.

Bildungsgutschein

Bildungsgutscheine werden durch die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter ausgestellt. Mögliche Voraussetzungen für die Erteilung eines Bildungsgutscheines sind eine bestehende Arbeitslosigkeit, in der eine Wiedereingliederung ohne Weiterbildung nicht möglich ist, oder aber die Abwendung einer drohenden Arbeitslosigkeit durch eine Weiterbildung. Ansprechpartner ist Ihre zuständige Arbeitsagentur oder Jobcenter.

Bundeswehr

Eine Förderung ist auch nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Aktive und ehemalige Zeitsoldaten (SaZ), Grundwehrdienstleistende und freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistende (FWDL), die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst (BFD) Zuschüsse zu den Lehrgangsgebühren, zur Prüfungsgebühr sowie zu den Lernmittel- und Fahrtkosten erhalten. Der Förderungsantrag ist vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen.

„Aufstiegs-BAföG“ - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in allen Berufsbereichen. Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss einer Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Maßnahme bzw. der Lehrgang gezielt vorbereitet auf

  • öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerkerordnung (HWO),
  • gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen,
  • gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen.

Bildungsprämie

Der Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 Euro für eine Weiterbildung wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Einzelpersonen 20.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro nicht übersteigt. Weitere Voraussetzung ist eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden in der Woche. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge und Kinderbetreuungskosten berücksichtigt.

WiN - Weiterbildung in Niedersachsen

Gefördert wird Weiterbildung für Beschäftigte aus Kleinstbetriebsstätten mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (nicht Vollzeiteinheiten) bzw. für Betriebsinhaber/innen von Kleinstunternehmen.

Besonders im Förderfokus sind Weiterbildungen mit dem Schwerpunkt der Vermittlung von Inhalten und Kompetenzen digitaler Themen:  Es werden Beschäftigte und Betriebsinhaber/innen von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen mit weniger als 50 Beschäftigten bei Weiterbildungen mit dem Schwerpunkt der Vermittlung von Inhalten und Kompetenzen digitaler Themen gefördert.

Alle Informationen zu WiN - Weiterbildung in Niedersachsen - finden Sie hier: Vorstellung des Förderprogramms durch die vergebene Stelle: NBank

 

 

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